Aufgaben der Schulkonferenz laut Schulgesetz § 43:
(1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.
(5) Die Gesamtlehrerkonferenz, der Elternrat und der Schülerrat wählen jeweils ihre Vertreter und deren Stellvertreter.
Die Schulkonferenz ist das höchste beschließende Organ der Schule.
Vorsitzender: Stellvertreter: |
Frau Peschel, Heike Frau Vetter, Ilka |
Lehrer: |
Herr Krüger Frau Drienack Herr Schön Herr Mauerer |
Eltern: |
Frau Vetter Frau Schneider Frau Panitzke Herr Michael |
Schüler: |
Lehmitz, Eva (Schülersprecherin) Lebsa, Katharina (Schülersprecherin) Neumann, Alice Paffrath, Leonard |